Aber der Reihe nach.
Angefangen hat alles mit meiner 1-Stern-Rezension zur Brale GmbH auf Google.
Dort schilderte ich ausführlich, was uns widerfahren ist. Der Beitrag ist ebenfalls in diesem Blog zu finden.
Einige Tage nach meiner Bewertung wurde ich von Google kontaktiert. Der Anwalt der Firma Brale GmbH wollte von Google, dass alle schlechten Bewertungen gelöscht werden (wenn man sich durch die vorhandenen Bewertungen klickt, sieht man, dass es nicht das erste Mal ist, dass die Brale GmbH dies versucht).
Hier ein Auszug:
Zitat: "Der Beschwerdeführer behauptet, die Bewertung verletze ihn in seinen Rechten. Einen Auszug aus der Beschwerde fügen wir dieser Nachricht als PDF bei bzw. unter dieser Nachricht an.
[...]
***********************
2574_18 BRALE GmbH ./. Google LLC w/ Persönlichkeitsrechtsverletzung Sehr geehrte Damen und Herren, die BRALE GmbH, vertreten durch Herrn M. B. und M. L., Dresdener Straße xx, xxxxx Zahna-Elster OT Elster, hat mich beauftragt. Vollmacht wird anwaltlich versichert. Meiner Mandantschaft ist zur Kenntnis gelangt, dass Sie auf Ihrem Bewertungsportal, abrufbar unter der URL [...] rechtswidrige Bewertungen über sie veröffentlichen. Es handelt sich um folgende Bewertungen: [hier werden nun 9 schlechte Bewertungen aufgeführt] [...] Meine Mandantschaft bestreitet einen Anknüpfungspunkt für die Bewertungen mit Nichtwissen. Wer sich hinter dem Bewerter verbirgt, kann meine Mandantschaft aufgrund des anonymen Nutzerprofils nicht wissen.
Ich fordere Sie daher auf, Ihren vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15) auferlegten Pflichten nachzukommen und innerhalb von 4 Tagen ab Zugang (so LG Hamburg, Urteil vom 24.03.2017, 324 O 148/16) dieses Schreibens bei Ihnen entweder a) obige Bewertungen sofort und komplett zu löschen oder b) diese Beanstandung an den (jeweiligen) Bewerter weiterzuleiten und ihn aufzufordern, Stellung zu dieser Beanstandung zu nehmen, dabei den Anlass der Bewertung möglichst genau zu beschreiben sowie belegende Unterlagen wie etwa Rechnungen zu übermitteln.
[...] Es liegt eine reine Meinungsäußerung vor, zu der mein Mandant kein Stellung nahmen kann. Die Bewertungen stellen unwahre Tatsachenbehauptungen dar. Betroffene müssen keine unwahren Tatsachenbehauptungen hinnehmen (BGH, Urteil vom 15.12.2009, VI ZR 227/08, Rdn. 13). Mit freundlichen Grüßen M. H., M.B.A. Rechtsanwalt"
Zitat Ende.
Natürlich habe ich mein Recht zur Klarstellung des Sachverhaltes
in Anspruch genommen. Und da meine Bewertung noch immer vohanden
ist spricht dann wohl für sich. Ich konnte Anhand meiner
Unterlagen (Hausplanung, Grundrisse, Vertrag, Anwaltsrechnung)
zweifelsfrei nachweisen, dass alles der Wahrheit entspricht. Da nun der Anwalt der Firma Brale GmbH anscheinend auf diesem
Weg keinen Erfolg hatte, meldete sich die Brale GmbH mittels
Anwortfunktion auf meinen Beitrag zurück. Weiter gehts im nächsten Post - zunächst die Antwort von der
Brale GmbH und dann meine Stellungnahme dazu.
Das Lügen geht weiter.
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